
Stadtratssitzung Gera vom 25. Juni 2025
Bei der Stadtratssitzung in Gera am 25. Juni 2025 wurden folgende wichtige Punkte behandelt:
TOP 5 & 6: Reform der Markt- und Marktgebührensatzung Gera
Die bestehende Satzung von 2015 wurde aufgrund von Marktentwicklungen und gesetzlichen Änderungen überarbeitet. Neu eingeführt wurden flexible Kern- und Gleitzeiten für den Wochenmarkt (Dienstag bis 17 Uhr, Donnerstag/Freitag bis 15 Uhr). Die Anzahl der Markttypen wird auf drei reduziert: Wochenmarkt, Töpfermarkt und Weihnachts-/Märchenmarkt. Andere Märkte werden künftig als Sondernutzungen organisiert. Der Samstagswochenmarkt entfällt aufgrund mangelnder Händler. Die Marktgebühren wurden neu kalkuliert, wobei regionale Erzeuger profitieren. Es gibt nun differenzierte Gebühren nach Sortiment und Standort, und die Umsatzsteuer wird eingeführt. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Stadtrat hat diesen Vorlagen zugestimmt.
TOP 7: Stipendium für Medizinstudierende – Anpassung der Förderrichtlinie
Die ursprüngliche Richtlinie vom 18. April 2024 wurde bisher kaum in Anspruch genommen. Die zentrale Änderung ist der Wegfall des festen Stichtags (zuvor 30. Juni), wodurch eine jederzeitige Antragstellung möglich ist. Der Stadtrat hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.
TOP 8: Institutionelle Förderung privaten Engagements in der Innenstadt Gera (Verfügungsfonds)
Mit kommunalen Mitteln und einem Bundesprogramm („zukunftsfähige Innenstädte/Zentren“) soll privates Engagement, Teilhabe und neue Projekte zur Belebung der Innenstadt ermöglicht werden. Auch dieser Vorlage wurde vom Stadtrat zugestimmt.
TOP 9: Beschluss zum Erhalt und zur Sanierung des Kultur- und Kongresszentrums Gera (KuK)
Der Stadtrat hat die Weiterentwicklung des Kultur- und Kongresszentrums (KuK) zum „Haus der Kultur“ einstimmig beschlossen. Dies beinhaltet die Festlegung künftiger Nutzungen und die Bereitstellung finanzieller Mittel für die umgehende Beauftragung von Planungsleistungen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure europaweit zu vergeben (Ziel: Entwurfsplanung, Zuschlag 2025).
- Zusätzliche Eigenmittel von 2,43 Mio. EUR bereitzustellen und Fördermöglichkeiten zu sichern.
- Den Einsatz einer externen Projektsteuerung zu prüfen.
- Die Möglichkeit des Einsatzes eines Generalunternehmers oder Generalübernehmers zu prüfen.
TOP 10: Richtlinie der Stadt Gera zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie Jugendsozialarbeit freier Träger der Jugendhilfe in Gera – Änderungen ab 1. Januar 2025
Diese Anpassung an neue Förderrichtlinien des Landes Thüringen sichert die Kofinanzierung. Sie stärkt die Beteiligung von Jugendlichen, enthält Begriffsanpassungen (z.B. von „Mitarbeitende“ zu „Vollzeitäquivalent“) und ermöglicht neu die Förderfähigkeit von Miet- und Betriebskosten (rückwirkend zum 1. Januar 2025). Dies wurde einstimmig beschlossen.
TOP 11: Technologie- und Gründerzentrum Gera GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages inkl. Umbenennung in Gesellschaft für Wirtschaft und Tourismus Gera mbH (GWT)
Der Verkauf des Grundstücks Keplerstraße (Beschluss Juni 2023) macht den bisherigen Gesellschaftszweck hinfällig. Wirtschaftsförderung und Tourismus werden in eine neue GmbH ausgelagert. Die Finanzierung bleibt zunächst kostenneutral, entsprechend dem bisherigen städtischen Mitteleinsatz. Dies wurde überwiegend mit 32 Ja-Stimmen beschlossen.
TOP 12: Grundsatzbeschluss zur Förderung erneuerbarer Energien (Stromkreisbilanzmodell)
Ziel ist die Erhöhung der Eigenversorgung durch städtische Photovoltaik und der Aufbau eines Stromkreisbilanzmodells zur optimalen Nutzung und Verrechnung von Eigenstrom stadtübergreifend. Erarbeitung und Umsetzung sollen bis spätestens 30. April 2026 erfolgen (ambitioniert). Dieser Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 13 & 14: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna
Die Tagesordnungspunkte 13 („11. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans Gera 2020 (FNP 2020) im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für den Planbereich „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ – Abwägung Vorentwurf – Billigung und Auslegung Entwurf“) und 14 (VB/101/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Batteriegroßspeicher Gera-Dorna“ – Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf – Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf des VB/101/24) wurden gemeinsam beraten und abgestimmt.
Eine in den betreffenden Ortsteilen durchgeführte Umfrage zeigte, dass die Mehrheit der eingereichten Rückmeldungen sowie die Unterschriftenliste der Einwohner sich gegen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen aussprechen. Der Stadtrat hat den Vorlagen mehrheitlich zugestimmt. Unsere Fraktion hat mehrheitlich dagegen gestimmt, weil wir uns der großen mehrheitlichen Ablehnung des Projektes seitens der Betroffenen Einwohner vor Ort verpflichtet fühlen.
TOP 15: Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan B 15 „Elster“, Teilbereich 3
Das im Oktober 2020 aus dem Bebauungsplan B/139/15 „Wohnen an den Elstergärten“ herausgelöste Verfahren zum Bebauungsplan B/139.3/15 „Elstergärten – Untermhaus“ Teilbereich 3 wird eingestellt. Die Fläche fällt mittlerweile unter ein höherrangiges Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Weißen Elster. Da dieses Verfahren die Notwendigkeit des ursprünglichen Bebauungsplans ersetzt, wurde das Ziel der Bereichsnutzung als Naherholungsgebiet übernommen. Der Stadtrat hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.
TOP 16: Bebauungsplan „Fiedlers Garten und Hobbyland“ – Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Das Unternehmen „Fiedlers Garten und Hobbyland“ hat sich von einem Gartenbaubetrieb zu einem Einzelhandelsstandort entwickelt. Zur rechtssicheren Sicherung und Weiterentwicklung des Standorts ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Im Flächennutzungsplan 2020 ist das Gebiet bereits als Sondergebiet Einzelhandel ausgewiesen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Projekt auf eigene Kosten binnen einer bestimmten Frist zu realisieren. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wird noch geschlossen. Die finale Regelung erfolgt erst mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Auch dieser Vorlage hat der Stadtrat zugestimmt.
TOP 17: Zweckvereinbarung zentrale Leitstellen Jena und EA
Im Rahmen der thüringischen Strukturreform sollen die Leitstellen effizienter gestaltet und der Rettungsdienstplan angepasst werden. Die Initiative umfasst förderfähige Investitionen in Infrastruktur und Einsatzleitsysteme der Leitstellen gemäß der neuen Landesrichtlinie und ist Voraussetzung für die Mittelbereitstellung. Nach kurzer Erläuterung durch den Oberbürgermeister stimmten die Stadtratsmitglieder dieser Vorlage ohne Gegenstimme zu.
TOP 18, 19, 20: Reduzierung der steuerlichen Belastung durch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
Diese drei Vorlagen, die gemeinsam beraten, aber getrennt abgestimmt wurden, betrafen die Reduzierung der steuerlichen Belastung für die Betriebe gewerblicher Art (BgA) Kultur- und Veranstaltungsmanagement (TOP 18), Krematorium (TOP 19) und Markt & Feste (TOP 20) durch die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. Die genannten BgA weisen langjährige Verluste („Dauerverluste“) aus. Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, soll das sogenannte steuerliche Einlagekonto zur Steuerlastbegrenzung verwendet werden, da dauerdefizitäre BgAs nach Auffassung des Bundesfinanzhofes zu einer steuerpflichtigen verdeckten Gewinnausschüttung führen können. Alle drei Vorlagen wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Die nächste Stadtratssitzung nach der Sommerpause findet am 3. September 2025 statt.



