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Einwände gegen Windkraftanlagen in Gera-Aga

Diese Übersicht fasst die wichtigsten Einwände aus den Einwendungsunterlagen in Stichpunkten zusammen. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern eine kompakte Argumentationshilfe bieten. Wasser & Boden

  • Fundamentbau und Zuwegungen versiegeln große Flächen und zerstören Böden.
  • Gefahr der Erosion auf offenen Ackerflächen um Gera-Aga.
  • Einträge von Schadstoffen (Öle, Trafobrände) bedrohen Grundwasser und Bäche.
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie verbietet Verschlechterung des Zustands von Gewässern – Gefahr der Missachtung.

Wald

  • Rodung von Waldflächen für Bau und Zuwege zerstört Lebensräume.
  • Wälder sind wichtige COs-Speicher, Klimaregulatoren und Lärmpuffer.
  • Zerschneidung von Biotopen schwächt Artenvielfalt und Naherholungsfunktion.

Tiere & Pflanzen (Artenschutz)

  • Kollisionsgefahr für geschützte Vögel: Rotmilan, Schwarzstorch, Kranich, Uhu.
  • Fledermäuse (u. a. Großer Abendsegler, Mopsfledermaus) gefährdet durch Kollision und Barotrauma.
  • Gera-Aga liegt in Zugrouten von Kranichen und Gänsen → hohe Gefährdung.
  • Biotope nach § 30 BNatSchG (Feuchtwiesen, Hecken, Moore) dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Gesundheit & Lebensqualität

  • Lärmbelastung führt zu Schlafstörungen, Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Infraschall (tieffrequente Schwingungen) wirkt kilometerweit und ist gesundheitlich problematisch.
  • Schattenwurf („Disco-Effekt“) mindert Wohn- und Lebensqualität.
  • Besondere Betroffenheit: Nähe zu Wohnhäusern, Sportplatz und Internat in Gera-Aga.

Landschaft & Kultur

  • 285 m hohe Anlagen dominieren Landschaftsbild und Ortsbild von Gera-Aga.
  • Verlust der offenen Kulturlandschaft → Industrialiserung des Umfelds.
  • Historische Sichtachsen und Denkmäler beeinträchtigt.
  • Naherholung und Tourismus verlieren an Attraktivität.

Recht & Planung • Alternativenprüfung unzureichend: Industrieflächen wurden nicht geprüft.

  • Kumulationswirkungen (mehrere Windparks) nicht berücksichtigt.
  • Brandschutz- und Katastrophenschutzkonzept fehlt (Eiswurf, Rotorbruch, Brände, Löschwasser).
  • Gefährdung von Biotopen verstößt gegen § 30 BNatSchG.
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot) wird missachtet.

Wirtschaft & Gemeinwohl

  • Immobilienwerte sinken in der Umgebung deutlich.
  • Tourismus, Gastronomie und Freizeitwirtschaft erleiden Verluste.
  • Gewinne fließen an externe Investoren, während Bürger die Belastung tragen.
  • Landwirtschaftliche Flächen werden durch Zuwege und Kabeltrassen beeinträchtigt.

Klima & Risiken

  • Rodungen zerstören COs-Speicher in Wäldern und Böden.
  • Havarierisiken: Eiswurf, Rotorbruch, Brände, Trafostörungen.
  • Fehlende Rückhaltesysteme für kontaminiertes Löschwasser nach Bränden.
  • Eingriffe stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Stromproduktion.