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Kurzfassung einer scheinbar unendlichen Geschichte


Grundlage aller Entscheidungen ist der Nahverkehrsplan (NVP). Der derzeit geltende NVP wurde gemeinsam mit dem Landkreis Greiz für den Zeitraum 2014 – 2018 aufgestellt. Er wurde 2015 den – insbesondere aufgrund der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG – geänderten Verhältnissen angepasst als „Teilfortschreibung 2015 – 2018 für das Stadtgebiet Gera“. 2018 und 2019, jeweils zum Jahresende, konnte der Stadtrat aus faktischer Not heraus nicht anders, als den NVP um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
Die Verwaltung war und ist weiterhin nicht in der Lage, einen den neuen Gegebenheiten angepaßten NVP vorzulegen. Die unveränderte Verlängerung für 2021 ist wieder unvermeidlich. An der Spitze der Verwaltung steht Oberbürgermeister Julian Vonarb.
Warum ist der Erwerb von sechs neuen Straßenbahnen notwendig?
Der GVB besitzt zwölf Straßenbahn-Neubaufahrzeuge, die bis 2040 im Dienst bleiben können. Der bestehende NVP sah die Beschaffung von sechs Bahnen in den Jahren 2016 bis 2018 vor, dies wird jetzt spät nachgeholt.
Damit kann das ganztägig gefahrene Grundangebot gemäß NVP (15 Bahnen bei Vorhaltung einer Reserve von 20%) mit modernen, niederflurigen Fahrzeugen umgesetzt werden.
Warum ist der Erwerb von sechs neuen Straßenbahnen ausreichend?
Der GVB besitzt weitere sechs, mit einem Niederflurteil umgebaute Züge, die bis 2030 im Dienst bleiben können.
Maximal fünf zusätzliche Bahnen werden nur im Schülerverkehr für wenige Stunden pro Wochentag gebraucht; der NVP läßt hierfür „Altfahrzeuge“ zu.
Mit diesen sechs Zügen kann auch der Mehrbedarf für den erschwerten Verkehr im Baubereich Wiesestraße bedient werden. Die Instandhaltungskosten dieser sechs „Altfahrzeuge“ bis 2030 sollten aus den Verkaufs- und Verschrottungserlösen der zahlreichen alten Tatra-Bahnen finanziert werden.
Für zehn, zwölf oder noch mehr neue Bahnen besteht keine verkehrlich definierte Notwendigkeit.
Warum ist die Finanzierung mit 7,2 Millionen aus einem städtischen „Wunderhorn“ für den GVB schonend und nachhaltig und für die Stadt geboten und sinnvoll?
Der GVB ist als privatwirtschaftlich tätige GmbH im Alleinbesitz der Stadt Gera. Nahverkehr als ein Element der öffentlichen Daseinsvorsorge ist immer defizitär und das Unternehmen damit auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Die Bezeichnung dieser Zuschüsse (ob nun Beihilfe, Investitionszuschuß, Verlustausgleich, Verzinsung des Stammkapitals, Anreizzahlung) meint immer einen Geldfluß von der Stadt in den GVB. Kredite von heute sind die Schulden von morgen. Die wirtschaftliche Betrachtung muß sowohl den Bedarf des GVB als auch, durchaus vorrangig, die Möglichkeiten der Stadt sehen.
Die Stadt Gera reduziert durch die Einmalzahlung die sonst durch den GVB zu erbringenden Eigenmittel in einem sehr beträchtlichen Maße. Damit entfallen für den GVB Zinslasten und langfristige Rückzahlungen in genau dieser Höhe.
Es ist für den GVB kein Problem, die verbleibenden Verpflichtungen bis zum Ablauf des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) zwischen Stadt und Verkehrsbetrieb im Jahre 2036 zu tilgen. Die Stadt will keinesfalls eine erneute Bürgschaft übernehmen; die Insolvenz der Stadtwerke mahnt.
Die Fördermittelrichtlinie der Stadt Gera ist beihilferechtlich zulässig, weil nicht die Beschaffung von Straßenbahnen, sondern die Herstellung von Barrierefreiheit der Förderzweck ist.
Der Freistaat Thüringen hat schriftlich bestätigt, trotz der Komplementärförderung der Stadt Gera die Anschaffungskosten mit 50% zu bezuschussen. Beide Förderquellen zusammen ermöglichen eine Gesamtförderung für den GVB in Höhe von 85%.

Fazit
Der Stadtrat als Vertreter der Eigentümerinteressen (der Bürger dieser Stadt) behält die finanzielle Entwicklung im GVB in der Hand, erkennt seine Verantwortung an und nimmt diese dauerhaft wahr.
Wir bleiben bei unserer Entscheidung vom 4. Juni 2020.
Dr. Harald Frank für die AfD, Christian Klein für die CDU, Dr. Ulrich Porst für die Bürgerschaft Gera, Sandra Raatz für Für Gera, Falk Nerger für die FDP, Bernd Müller für die Liberale Allianz
Gera, 28. Juni 2020